Umweltschutz & Entsorgung


Wir als Unternehmen wollen einen positiven Beitrag zum Wohl unserer Umwelt sowie dem nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen unserer Erde leisten. Aus diesem Grund arbeiten wir stetig daran, die Nachhaltigkeit unseres Handelns bei jeglichen Prozessen zu optimieren. Ein paar Beispiele, neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sind u.a. die Nutzung einer Solaranlage, die geplante Installation einer E-Ladesäule oder die Reduktion unseres Stromverbrauchs durch intelligente Gebäudetechnik.

Verpackungen & Versand
Ein weiterer Punkt ist die Recyclingfähigkeit unserer Verpackungsmaterialien sowie die Möglichkeit für Mitarbeiter und Kunden ihren Verpackungsmüll direkt bei uns vor Ort im Laden zu entsorgen. Nach dem Motto "der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht", gilt es Verpackungsabfälle generell zu vermeiden. Hierzu versuchen wir Einzellieferungen zu reduzieren und verwenden unsere Kartonagen regelmäßig wieder.


Elektro- und Elektronikgeräte - Information zur umweltgerechten Entsorgung für private Haushalte

Durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind große Händler dazu verpflichtet, gewisse Elektro- und Elektronikgeräte unentgeldlich zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel. Im Folgenden sind die wichtigsten Anforderungen und Inhalte zusammengefasst:

Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr funktionsfähig sind oder entsorgt werden sollen und folglich zu "Elektro-Müll" geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Jeder Verbraucher ist verpflichtet, die Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.

Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben die Batterien und Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Leuchten bzw. Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor Zuführung zum Recyclingprozess vom Altgerät zu trennen.

Möglichkeiten für die Rückgabe von Altgeräten
Gemäß dem ElektroG sind wir als Händler zur Rücknahme von alten Elektro- & Elektronikgeräten aus privaten Haushalten unter den unten aufgeführten Anforderungen verpflichtet.
Generell können Besitzer von Altgeräten Ihren Abfall bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bei den Herstellern oder Händlern zurückgeben.

Große Elektro- & Elektronikgeräte

  • Wir als Händler sind zu einer unentgeltlichen Rücknahme eines Altgerätes verpflichtet, wenn zeitgleich ein neues und gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an den Endverbraucher abgegeben wird. Bei der 1:1 Rücknahme wird bspw. ein Mitschpult kostenlos zurückgenommen, wenn gleichzeitig ein vergleichbares neues Produkt gekauft wird.
  • Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme gilt gemäß ElektroG für Geräte der Kategorien 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore) und 4 ("Großgeräte", bei denen mindestens eine Abmessung mehr als 50 Zentimeter beträgt).

Kleine Elektro- & Elektronikgeräte

  • Außerdem sind wir als Händler, unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes, zu einer unentgeltlichen Rücknahme eines Altgerätes verpflichtet, wenn keine äußere Abmessung des jeweiligen Altgerätes größer als 25 Zentimeter ist. Unter diese Kategorie fallen bspw. Effektpedale, Kopfhörer etc. Die Rücknahme ist auf haushaltsübliche Mengen pro Geräteart beschränkt.

Bei Fragen zur Rückgabe von Altgeräten, helfen wir Dir gerne telefonisch (02961-9790-100) oder per E-Mail ([email protected]) weiter.


Datenschutz-Hinweis
Da Altgeräte häufig personenbezogene Daten enthalten, denke aus Deinem eigenen Interesse bitte daran alle Daten vor Rückgabe zu löschen. Für die Löschung personenbezogener Daten auf Deinen Altgeräten, ist jeder Endnutzer selber verantwortlich.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Elektro- & Elektronikgeräte, welche mit dem hier abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz dazu verpflichtet, die mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall dem Recyclingprozess zuzuführen.

 

Batterien & Akkus in Geräten
Bitte entferne, wenn möglich, alle Batterien oder Akkus aus Deinen alten Geräten und entsorge diese gesondert.

 

Weiterführende Informationen rund um das Thema ElektroG sind u.a. bei EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) unter: https://www.stiftung-ear.de/de/startseite verfügbar. 

 

 

Batterien & Akkus
Batterien & Akkus enthalten wertvolle Roh- und Schadstoffe, welche recycelt werden sollten. Aus diesem Grund ist jeder Verbraucher durch das Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien & Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle zurückzugeben und somit in den Recycling-Kreislauf einzubringen. Die Entsorgung im Hausmüll ist demnach nicht erlaubt.

Schadstoffhaltige Batterien & Akkus sind sowohl durch eine durchgestrichenen Mülltonne als auch durch die chemischen Symbole für Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) und Pb (Blei) gekennzeichnet:

Pb: Diese Batterie enthält einen Blei-Anteil von mehr als 0,004 Prozent
Cd: Diese Batterie enthält einen Cadmium-Anteil von mehr als 0,002 Prozent
Hg: Diese Batterie enthält einen Quecksilber-Anteil von mehr als 0,0005 Prozent


Gebrauchte Batterien & Akkus können in unserem Laden an der Servicetheke (Music World Brilon, Hasselborn 53-55, 59929 Brilon), bei anderen Verkaufsstellen für Batterien oder bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) kostenlos zurückgegeben werden.

Weitere Informationen sind bei EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) unter: https://www.stiftung-ear.de/de/startseite verfügbar.

 

Ich stimme dem zu  Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten.